Die EU-CosIng-Datenbank enthält jetzt einen Eintrag für natürliches CBD

18/08/2023
EU CosIng Database now includes entry for natural CBD

Wir haben bereits über den Erfolg unseres paneuropäischen Branchenverbands, der European Industrial Hemp Association (EIHA.org), berichtet und erläutert, wie die EIHA im Oktober 2019 Änderungen an der CosIng-Datenbank vorschlug und wie die Europäische Kommission die Datenbank daraufhin aktualisierte, was wir damals als vollständige Legalisierung von Cannabis Sativa Leaf Extract in kosmetischen Mitteln in allen EU-Mitgliedstaaten beschrieben. CosIng hat jedoch einen informativen Zweck und keinen rechtlichen Wert: Nur die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und ihre Anhänge legen fest, ob und unter welchen Bedingungen Stoffe in kosmetischen Mitteln verwendet werden dürfen.

Die positiven Auswirkungen der Änderung der CosIng-Datenbank im Oktober 2019

Wir streben an, alle unsere CBD-haltigen Produkte im Notifizierungsportal für kosmetische Mittel (CPNP) als kosmetische Mittel zu notifizieren, wie es die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 für Kosmetika vorschreibt, und sie nicht als Lebensmittel zu vermarkten.

Formula Swiss ist bestrebt, die im Novel-Food-Katalog der Europäischen Kommission dargelegte Position zu respektieren und zu den CBD-Unternehmen in Europa zu gehören, die dies tun. Der Katalogeintrag für Cannabinoide wurde im Januar 2019 aktualisiert, sodass Extrakte von Cannabis sativa L., die Cannabinoide enthalten, als neuartige Lebensmittel behandelt werden, wobei der Katalog allerdings ein unverbindliches Orientierungsinstrument ist, das auf Informationen der EU-Mitgliedstaaten beruht.

Auswirkungen des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union in der französischen Rechtssache C-663/18 (Rechtssache Kanavape)

Im November 2020 veröffentlichte der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg die Pressemitteilung Nr. 141/20 zum Urteil in der französischen Rechtssache C-663/18. Über die wichtigen Veränderungen haben wir in diesem Artikel berichtet.

Die Rechtssache betrifft zwei ehemalige Geschäftsführer eines Unternehmens, das in Frankreich CBD Vape Öl für elektronische Zigaretten vertrieb. Das CBD wurde in der Tschechischen Republik aus legalen Hanfpflanzen hergestellt und aus der Biomasse der gesamten Pflanze einschließlich der Cannabisblätter und -blüten extrahiert.

In seinem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass das Unionsrecht, insbesondere die Bestimmungen über den freien Warenverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten (zu denen Norwegen und die Schweiz nicht gehören), einer nationalen Regelung wie der in Rede stehenden entgegensteht, es sei denn, diese Regelung ist geeignet, die öffentliche Gesundheit zu schützen, und geht nicht über das hierfür Erforderliche hinaus.

Der Gerichtshof stellte fest, dass die Bestimmungen über den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union (Artikel 34 und 36 AEUV) anwendbar sind, da das im Ausgangsverfahren in Rede stehende CBD nicht als „Suchtstoff“ angesehen werden kann.

In den letzten Monaten seit November 2020 hat das EuGH-Urteil unserer Ansicht nach die Rechtslage für CBD-Produkte in allen EU-Mitgliedstaaten verändert, und die Behörden haben ihre rechtliche Haltung zu CBD-Produkten im Anschluss an das Urteil überprüft. Im Dezember 2020 erklärte beispielsweise die Europäische Kommission, sie habe ihre vorläufige Einschätzung überprüft und sei zu dem Schluss gekommen, dass Cannabidiol nicht als Suchtstoff betrachtet werden sollte. Der Gerichtshof stellte fest, dass das in Rede stehende CBD, das aus der gesamten Hanfpflanze (einschließlich Blättern und Blüten) extrahiert wurde, nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse kein Suchtstoff im Sinne des Einheits-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe ist.

Die heutigen Änderungen in der CosIng-Datenbank

Seit dem EuGH-Urteil im November 2020 hat die European Industrial Hemp Association eine Aktualisierung der CosIng-Datenbank gefordert und beantragt, die Verbote für Cannabis Sativa L. aufzuheben (Beschränkung unter II/306, dem Eintrag in Anhang II für die im Einheits-Übereinkommen von 1961 aufgeführten Suchtstoffe) und weitere INCI-Einträge (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients, Internationale Nomenklatur kosmetischer Inhaltsstoffe) in die Datenbank aufzunehmen.

Konkret hat die EIHA die Europäische Kommission aufgefordert, alle Verbote im Zusammenhang mit Cannabis-Einträgen in der CosIng-Datenbank aufzuheben, und argumentiert, dass das Urteil des EuGH einen Ganzpflanzen-Ansatz stützt: In Randnummer 76 des Urteils wird festgestellt, dass das in Rede stehende CBD, das aus der gesamten Pflanze extrahiert wurde, kein Suchtstoff im Sinne des Einheits-Übereinkommens ist. Darüber hinaus hat die EIHA vorgeschlagen, dass die Kommission einen neuen Eintrag mit der Bezeichnung „CANNABIDIOL“ in die CosIng-Datenbank aufnimmt.

Heute hat die Europäische Kommission einen Eintrag für natürlich gewonnenes CBD in die CosIng-Datenbank aufgenommen. Den brandneuen Eintrag für Cannabidiol finden Sie unter diesem Link. Bitte beachten Sie, dass er die Bezeichnung „CANNABIDIOL - DERIVED FROM EXTRACT OR TINCTURE OR RESIN OF CANNABIS“ trägt (aus Extrakt, Tinktur oder Harz von Cannabis gewonnenes Cannabidiol).

Darüber hinaus wurde CBD mit den folgenden Funktionen aufgenommen: Anti-Sebum (Talgregulierung), Antioxidant (Antioxidans), Skin Conditioning (Hautpflege) und Skin Protecting (Hautschutz). Dies sind die in CosIng aufgeführten Funktionen des Inhaltsstoffs. Alle Aussagen über CBD-Kosmetikprodukte müssen weiterhin Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechen, der es untersagt, den Eindruck zu erwecken, dass Produkte Merkmale oder Funktionen besitzen, die sie nicht haben, und sie müssen im Rahmen der in dieser Verordnung festgelegten kosmetischen Zwecke bleiben, statt medizinische Wirkungen nahezulegen.

Wir sehen darin ein Zeichen dafür, dass ab heute natürlich gewonnenes CBD, und nicht nur Cannabisblattextrakte und synthetisches CBD, in der EU als kosmetischer Inhaltsstoff anerkannt ist. Da CosIng jedoch keinen rechtlichen Wert hat, muss jedes kosmetische Mittel mit CBD weiterhin der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und den nationalen Vorschriften entsprechen, einschließlich derjenigen zu THC.

Wir freuen uns natürlich sehr über die Änderungen in der CosIng-Datenbank und spenden der EIHA und ihrem engagierten Team Beifall dafür, dass sie diese Änderungen im Namen der gesamten europäischen cannabisproduzierenden Industrie erreicht haben.

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Robin Roy Krigslund-Hansen

Robin Roy Krigslund-Hansen

Über den Autor

Robin Roy Krigslund-Hansen ist Gründer und CEO von Formula Swiss und für die Formulierung verantwortlich. Seit der Gründung des Unternehmens im Jahr 2013 schreibt er über Hanf, CBD und die Cannabisbranche. Seine Sichtweise stützt sich auf den Aufbau von Formula Swiss, Gespräche mit Forschenden und die Förderung der CBD-Forschung.

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