Dieser Artikel berichtete ursprünglich über die Aufnahme von CBG (Cannabigerol) in die CosIng-Datenbank der Europäischen Kommission. Ein Eintrag ist keine Zulassung zur uneingeschränkten Verwendung in Kosmetika. Sie können den Eintrag hier ansehen.
In diesem CosIng-Überblick werden folgende Inhaltsstoffe behandelt:
- Hanfblätter: Ein Eintrag ist keine Zulassung
- Natürlich gewonnenes CBD: Ein Eintrag ist keine Zulassung
- Synthetisches CBD: Ein Eintrag ist keine Zulassung
- CBG: Ein Eintrag ist keine Zulassung
Zum Zeitpunkt dieser Mitteilung berichteten wir über Pläne, unser Produktsortiment um weitere Produkte mit CBG als Wirkstoff zu erweitern.
Die CosIng-Datenbank der Europäischen Kommission informiert über kosmetische Stoffe und Inhaltsstoffe. Sie dient der Information und ist rechtlich nicht verbindlich; sie harmonisiert oder genehmigt die kosmetische Verwendung nicht selbst. Die geltenden Anforderungen ergeben sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und ihren Anhängen. Bevor ein fertiges kosmetisches Mittel auf den Markt gebracht wird, muss es einer Sicherheitsbewertung unterzogen werden und über einen Sicherheitsbericht verfügen. Lesen Sie die Erläuterungen der Kommission zu CosIng.