99 % aller CBD-Produkte in Europa illegal, aber nicht alle

18.08.2023
99 % aller CBD-Produkte in Europa illegal, aber nicht alle

Es gibt eine Menge Verwirrung und falsche Informationen über die Legalität von CBD-Produkten in Europa. In diesem Artikel werden wir Ihnen Antworten auf all Ihre Fragen geben. Wir werden Ihnen die ganze Geschichte und den Zeitplan darlegen. Es ist ein langer Artikel, aber bleiben Sie dran, wir werden alles abdecken, was Sie wissen müssen.

Beginnen wir mit dem Verständnis der EU-Gesetzgebung für Lebensmittelprodukte.

Definition von "neuartigen Lebensmitteln" in der EU

Die erste Verordnung über neuartige Lebensmittel wurde 1997 mit der Verordnung (EU) 258/97 eingeführt, um einen Mechanismus für die Lebensmittelsicherheit zu schaffen, mit dem neu entwickelte, synthetische oder genetisch hergestellte Lebensmittel kontrolliert werden können. Eine aktualisierte Fassung der Verordnung ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten (Verordnung (EU) 2015/2283).

Nach Art. 3 wird ein "neuartiges Lebensmittel" definiert als: "jedes Lebensmittel, das in der Union vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurde".

Wird ein Lebensmittel als neuartig eingestuft, muss es von der EU-Kommission zugelassen und einer Sicherheitsbewertung vor dem Inverkehrbringen durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterzogen werden, bevor es in der EU legal vermarktet werden darf.

Der Novel-Food-Katalog dient als nicht rechtsverbindliche Orientierung, ob ein Produkt (tierischen und pflanzlichen Ursprungs und andere Stoffe) nach der Novel-Food-Verordnung zugelassen werden muss. Der Novel-Food-Katalog spiegelt die Meinung der Mitgliedstaaten wider.

Cannabis in der Novel-Food-Verordnung

Bis Ende 2018 galten Cannabidiol-Extrakte nur dann als neuartig, wenn der Cannabidiol-Gehalt "höher war als der CBD-Gehalt in der Quelle Cannabis sativa L.".

Der Ständige Ausschuss beschloss bereits im Dezember 1997, und die Kommission bestätigte Anfang 1998 wörtlich: "Es wurde entschieden, dass Lebensmittel, die Teile der Hanfpflanze enthalten, nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung EG 258/97 fallen" und auch, "dass Hanfblüten ... als Lebensmittelzutaten (z.B. zur Herstellung von bierähnlichen Getränken) angesehen werden".

Hanfblüten und -blätter als Teile der Hanfpflanze wurden nicht als Novel Food angesehen.

Dann änderte sich plötzlich alles im Januar 1999

Ende 2018 beschlossen die Behörden in Österreich und Frankreich, ihre Einstufung von Cannabis zu ändern und begannen, Druck auf die EU auszuüben, damit diese ihre Meinung ändert.

Im Januar 2019 aktualisierten die Vertreter der Mitgliedstaaten die Katalogeinträge für "Cannabis sativa L." und "Cannabinoide". Diese Aktualisierungen sind nachweislich falsch, basierend auf Logik und historischen Fakten, wie die einschlägigen Industrieverbände den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission wiederholt erklärt haben. Es wird jedoch Jahre dauern, dies zu korrigieren.

Im neuen Eintrag für "Cannabis sativa L." wurden Hanfblätter und -blüten nicht erwähnt. Allein daraus ist ersichtlich, dass die scheinbar eilig geschriebenen Änderungen an den Einträgen im Novel-Food-Katalog nicht korrekt waren. Darüber hinaus fehlten auch die traditionell hergestellten Hanfextrakte, obwohl die Extraktion als traditionelle Lebensmittelverarbeitungsmethode gilt.

Im neuen Eintrag für "Cannabinoide" wurden nun Extrakte mit einem natürlich vorkommenden Gehalt an Cannabinoiden ausgeschlossen, obwohl sie in der vorherigen Eintragsformulierung erwähnt wurden. Solche Produkte waren bereits vor 1997 in nennenswertem Umfang auf dem Markt und wurden konsumiert.

European Industrial Hemp Association (EIHA) überzeugt die EU von der Aufnahme von Hanf-Inhaltsstoffen in die EU-Kosmetikdatenbank (CosIng)

Im Oktober 2019 veröffentlichte unsere Branchenorganisation EIHA.org ihre Position zu Hanfbestandteilen in der EU-Kosmetikdatenbank (CosIng).

Der Vorschlag lautete, die folgenden Kategorien als neue INCI-Einträge in den CosIng-Katalog aufzunehmen:

- CANNABIS SATIVA LEAF EXTRACT
- CANNABIS SATIVA LEAF/STEM EXTRACT
- CANNABIS SATIVA ROOT EXTRACT

Unmittelbar nach Erhalt des Vorschlags von EIHA hat die EU beschlossen, die Einträge umzusetzen und damit die Verwendung von natürlichen Cannabinoiden in Kosmetika zu legalisieren.

Auswirkungen des Gerichtshofs der Europäischen Union in der französischen Rechtssache C-663/18 (Fall Kanavape)

Im November 2020 veröffentlichte der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg die Pressemitteilung Nr. 141/20 über das Urteil in der französischen Rechtssache C-663/18. 

In der Rechtssache geht es um zwei französische Geschäftsführer eines Unternehmens, das CBD-Vape-Öl für elektronische Zigaretten in Frankreich vertrieb. Das CBD wurde in der Tschechischen Republik aus legalen Hanfpflanzen hergestellt und aus ganzer Pflanzenbiomasse, einschließlich Cannabisblättern und -blüten, extrahiert.

In dem Urteil stellt das Gericht fest, dass das EU-Recht, insbesondere die Bestimmungen über den freien Warenverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten (zu denen mit den derzeitigen Freihandelsabkommen auch Norwegen und die Schweiz gehören), nationalen Rechtsvorschriften wie den in Rede stehenden entgegensteht.

Das Gericht stellte fest, dass die Bestimmungen über den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union (Artikel 34 und 36 AEUV) anwendbar sind, da das CBD, um das es im Ausgangsverfahren geht, nicht als "Betäubungsmittel" angesehen werden kann.

Das EuGH-Urteil hat in den letzten Monaten die rechtliche Landschaft für CBD-Produkte in den EU-Mitgliedstaaten verändert. Nach dem Urteil haben die meisten lokalen Behörden ihre Rechtsauffassung zu CBD-Produkten geändert, die klar definiert, dass CBD, das aus der gesamten Hanfpflanze (einschließlich Blätter und Blüten) gewonnen wird, nicht als Droge eingestuft werden sollte.

Alle Verbote von Cannabiseinträgen in Kosmetika werden im Februar 2021 aufgehoben

Seit dem EuGH-Urteil im November 2020 hat die EIHA um eine Aktualisierung der CosIng-Datenbank gebeten und beantragt, die Verbote für Cannabis Sativa L. (Einschränkung unter II/306) aufzuheben und mehr INCI-Einträge (Internationale Nomenklatur der kosmetischen Inhaltsstoffe) in die Datenbank zu integrieren.

Insbesondere hatte die EIHA die EU aufgefordert, alle Verbote in Bezug auf Cannabis-Einträge in der CosIng-Datenbank aufzuheben und dabei zu berücksichtigen, dass sich das EuGH-Urteil ausdrücklich auf den Ansatz der gesamten Cannabispflanze bezieht (Absatz 76 des Urteils). Außerdem haben sie vorgeschlagen, dass die EU einen neuen Eintrag mit der Bezeichnung "CANNABIDIOL" in die CosIng-Datenbank aufnimmt.

Im Februar 2021 hat die EU diese Änderung akzeptiert und CBD in die CosIng-Datenbank aufgenommen. Sie können den brandneuen Eintrag für Cannabidiol unter diesem Link sehen. Bitte beachten Sie, dass es "CANNABIDIOL - GEWINNT AUS EXTRAKT ODER TINKTUR ODER HARZ VON CANNABIS" heißt.

Außerdem wurde CBD mit den folgenden Funktionen hinzugefügt: Anti-Sebum, Antioxidans, Hautpflege und Hautschutz. Diese Funktionen dürfen nun vermarktet werden, ohne dass CBD-Kosmetikprodukte eine medizinische Wirkung haben.

Die neue Klassifizierung bedeutet auch, dass Cannabisblatt-Extrakte aus natürlich gewonnenem CBD in kosmetischen Produkten in der EU erlaubt sind.

CBG (Cannabigerol) in Kosmetika ab Mai 2021 erlaubt

Die EU-Kommission hat CBG (Cannabigerol) im Mai 2021 in die CosIng-Datenbank aufgenommen. Das bedeutet, dass CBG nun ohne Einschränkung in Kosmetika verwendet werden darf. Sie können den Eintrag hier einsehen.

Formula Swiss Produkte sind in der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich registriert

Alle unsere CBD-Produkte - einschließlich der CBD-Öle - sind auch in der Europäischen Union im Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) als Kosmetika registriert. Somit sind wir eines der wenigen europäischen Cannabisunternehmen, die unsere CBD-Öle nicht als Lebensmittel, sondern als Kosmetika verkaufen und somit nicht gegen den EU-Katalog für neuartige Lebensmittel verstoßen.

Alle EU-Mitgliedstaaten haben direkten Zugang zu den vertraulichen Informationen, die wir beim CPNP eingereicht haben.

Den Status eines kosmetischen Produkts zu beanspruchen und sich in der EU zu registrieren, reicht nicht aus

Für jedes unserer Kosmetikprodukte haben wir eine sehr detaillierte Produktinformationsdatei (PIF), die wir laut Gesetz nicht selbst erstellen dürfen. Sie muss von einer externen Agentur erstellt werden, die auf diesen Bereich spezialisiert ist.

Im Rahmen der PIF-Dokumentation haben wir auch verpflichtende Hauttests an 50 Probanden in unabhängigen Labors in Deutschland durchgeführt und dokumentiert, dass unsere Produkte sicher sind und bei Anwendung auf der Haut keine Nebenwirkungen verursachen.

Wir kennen kein anderes Cannabisunternehmen in Europa, das die vollständige Registrierung abgeschlossen und die umfangreiche Dokumentation einschließlich Hauttests an 50 Personen pro Produkt vorgelegt hat.

Unser EU-Verantwortlicher ist Publishing & Management ApS, Raadmandsgade 55, 2200 Kopenhagen N in Dänemark (Firmenregisternummer 27290752).

Wir sind auch in Großbritannien mit der Formula Swiss UK Ltd. konform

Wir haben die Formula Swiss UK Ltd. als Tochtergesellschaft in North Yorkshire gegründet und das Office for Product Safety and Standards (OPSS) ordnungsgemäß über alle unsere kosmetischen CBD-Produkte informiert, die für Verbraucher in Großbritannien erhältlich sind.

Alle unsere Produktinformationen sind für die britischen Behörden im Cosmetic Product Notification Portal oder 'SCNP' verfügbar, einem ähnlichen System wie das CPNP-System der Europäischen Union.

Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.

Abschluss

Die Einstufung von Cannabis als neues Lebensmittel oder Getränk für den Menschen seit 1997 ist falsch. Dennoch müssen wir die Klassifizierung respektieren, bis die europäischen Cannabisverbände sie in den kommenden Jahren ändern.

Der Novel-Food-Katalog ist kein Gesetz, sondern eine unverbindliche Klassifizierung. Alle EU-Mitgliedstaaten - sowie Norwegen und die Schweiz - behandeln ihn jedoch als Gesetz, ohne lokale Sorten auf der Grundlage des EU-Katalogs einzuführen.

Das hat zur Folge, dass jeder, der CBD-Produkte als Lebensmittel, Getränke oder zum oralen Verzehr bewirbt, nach Ansicht der lokalen Behörden gegen das Gesetz verstößt.

Die Behauptung, ein CBD-Produkt sei für die kosmetische Verwendung bestimmt, reicht ebenfalls nicht aus. Der Hersteller oder Erstimporteur in die Europäische Union muss das Produkt in der EU-Datenbank registrieren, eine detaillierte Produktinformationsdatei vorlegen und obligatorische Hauttests an Personen in Drittlabors durchführen. Die vollständige Registrierung ist ein langwieriger und kostspieliger Prozess, so dass es nicht überrascht, dass nur sehr wenige Unternehmen in Europa - einschließlich Formula Swiss - den gesamten Prozess für alle ihre kosmetischen Produkte durchlaufen haben.

Selbst wenn ein Produkt in der EU-Datenbank korrekt als Kosmetik eingestuft ist, können die Behörden das Produkt deklassieren, wenn es mit Eigenschaften, Vorteilen oder Nutzen beschrieben oder beworben wird, die nicht in der CosIng-Datenbank aufgeführt sind. So darf eine CBD-Öl-Tinktur keine Dosierungsempfehlungen enthalten und auch keine gesundheitsbezogenen oder medizinischen Angaben machen.

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Robin Roy Krigslund-Hansen

Robin Roy Krigslund-Hansen

Über den Autor:

Robin Roy Krigslund-Hansen ist bekannt für sein umfangreiches Wissen und seine Expertise in den Bereichen CBD und Hanfproduktion. Mit einer Karriere, die sich über ein Jahrzehnt in der Cannabisindustrie erstreckt, hat er sein Leben dem Verständnis der Feinheiten dieser Pflanzen und ihrer potenziellen Vorteile für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gewidmet. Im Laufe der Jahre hat Robin unermüdlich daran gearbeitet, die vollständige Legalisierung von Hanf in Europa zu fördern. Seine Faszination für die Vielseitigkeit der Pflanze und ihr Potenzial für eine nachhaltige Produktion veranlasste ihn, eine Karriere in diesem Bereich anzustreben.

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